Person Verpflichtungserklärung
G00001477• Version 1.1•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- § 3 (5) WoGG iVm. Nr. 3.51 (3) WoGVwV (Teil A)
Formularangaben
Eingabe: Wer hat sich verpflichtet, die Kosten für den Lebensunterhalt einschließlich des Wohnraums zu tragen?
Ausgabe: Person, die sich verpflichtet hat, die Kosten für den Lebensunterhalt einschließlich des Wohnraums zu tragen.
Ausgabe: Person, die sich verpflichtet hat, die Kosten für den Lebensunterhalt einschließlich des Wohnraums zu tragen.
Gruppenart
nicht vorhanden
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden