Person Verpflichtungserklärung
G00001477• Version 1.2•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- § 3 (5) WoGG iVm. Nr. 3.51 (3) WoGVwV (Teil A)
Formularangaben
Eingabe: Wer hat sich verpflichtet, die Kosten für den Lebensunterhalt einschließlich des Wohnraums zu tragen?
Ausgabe: Person, die sich verpflichtet hat, die Kosten für den Lebensunterhalt einschließlich des Wohnraums zu tragen.
Ausgabe: Person, die sich verpflichtet hat, die Kosten für den Lebensunterhalt einschließlich des Wohnraums zu tragen.
Gruppenart
nicht vorhanden
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
Anpassungen gemäß Papieranträge vom 28.07.2021