Angaben über Besuch von Fortbildungsveranstaltungen
G03001961• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
Zur Vertiefung der Tätigkeitsschwerpunkte der berufspraktischen Tätigkeit müssen mindestens 8 eintägige Fortbildungsveranstaltungen aus bestimmten Themengebieten (§ 6 Abs. 4 NArchtG) besucht worden sein. Erforderlich sind jeweils 2 Veranstaltungen zu folgenden Themen: 1. öffentlich-rechtliche Grundlagen und Verfahren des Planens und Bauens, 2. zivilrechtliche Grundlagen des Planens und Bauens, 3. Planungs- und Baupraxis sowie 4. Wirtschaftlichkeit des Planens und Bauens.
Handlungsgrundlage
- keine Angabe
Formularangaben
Gruppenart
nicht vorhanden
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden