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Angaben über Besuch von Fortbildungsveranstaltungen

G03001961 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 in Bearbeitung

Inhalt

Definition


Zur Vertiefung der Tätigkeitsschwerpunkte der berufspraktischen Tätigkeit müssen mindestens 8 eintägige Fortbildungsveranstaltungen aus bestimmten Themengebieten (§ 6 Abs. 4 NArchtG) besucht worden sein. Erforderlich sind jeweils 2 Veranstaltungen zu folgenden Themen: 1. öffentlich-rechtliche Grundlagen und Verfahren des Planens und Bauens, 2. zivilrechtliche Grundlagen des Planens und Bauens, 3. Planungs- und Baupraxis sowie 4. Wirtschaftlichkeit des Planens und Bauens.

Handlungsgrundlage


  • keine Angabe

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Angaben über Besuch von Fortbildungsveranstaltungen

Hilfetext

Angaben über Besuch von Fortbildungsveranstaltungen

Gruppenart

nicht vorhanden

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Schemaelementart


Rechtsnormgebunden

Versionshinweis


nicht vorhanden