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Anschrift Todesort

G03004983 Version 0.1 XDatenfelder 2.0 in Bearbeitung

Inhalt

Definition


Gibt die Anschrift des Ortes an, an dem der Tod eingetreten ist.

Handlungsgrundlage


  • §31 Abs.1 Nr.4 Personenstandsgesetz (PStG) und Nr.31.3 Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Personenstandsgesetz (PStG-VwV)

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Anschrift Todesort

Hilfetext

Eingabe: Machen Sie Angaben zum Sterbeort. Ist der Sterbeort unbekannt, so ist der Ort als Sterbeort einzutragen, an dem die Verstorbene Person aufgefunden wurde.

Gruppenart

nicht vorhanden

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Schemaelementart


Rechtsnormgebunden

Versionshinweis


nicht vorhanden