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Juristische Person (Nutzungsrecht Grabstelle Erwerb)

G03005174 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 in Bearbeitung

Inhalt

Definition


nicht vorhanden

Handlungsgrundlage


  • § 12 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG); § 1 Niedersächsisches Verwaltungsverfahrensgesetz (NVwVfG)

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Eingabe: Machen Sie Angaben zu der juristischen Person.
Ausgabe: Dieser Abschnitt enthält Angaben zu der juristischen Person.

Hilfetext

nicht vorhanden

Gruppenart

nicht vorhanden

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Schemaelementart


Rechtsnormgebunden

Versionshinweis


nicht vorhanden