Angaben zur auskunftgebenden Person (Sterbefallanzeige)
G03005275• Version 0.1•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- §10 PStG
Formularangaben
Eingabe: Die gesonderte Angabe eines Auskunftgebers ist nur erforderlich, sofern ein Ehegatte oder Lebenspartner/in als Auskunftgeber/in nicht zur Verfügung steht.
Gruppenart
nicht vorhanden
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
methodische Anpassungen vorgenommen