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Ausnahmetatbestände für erhöhte Fahrkosten

G05000070 Version 1.1 XDatenfelder 2.0 in Bearbeitung

Inhalt

Definition


Die Datenfeldgruppe ermöglicht die Angabe von Gründen, die besonders hohe Beförderungskosten rechtfertigen, z. B. sonderpädagogischer Bedarf.

Handlungsgrundlage


  • § 2 SchfkVO

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Besondere Gründe für erhöhte Beförderungskosten

Hilfetext

Eingabe: Bitte geben Sie an, ob es besondere Gründe gibt, die zu erhöhten Beförderungskosten zum Schulort führten. Das Land Nordrhein-Westfalen kann in diesen Fällen Fahrkosten erstatten, die über den Regelsätzen liegen.
Ausgabe: Besondere Gründe, die zu erhöhten Beförderungskosten zum Schulort führten. Das Land Nordrhein-Westfalen kann in diesen Fällen Fahrkosten erstatten, die über den Regelsätzen liegen.

Gruppenart

nicht vorhanden

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Schemaelementart


Rechtsnormgebunden

Versionshinweis


kleinere methodische Anpassungen