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Bis (Monat & Jahr)

G05000201 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 in Bearbeitung

Inhalt

Definition


Angabe "bis" eines Zeitraums (Monat und Jahr reichen aus)

Handlungsgrundlage


  • Die Angaben sind relevant für die Prüfung der Unterhaltsfähigkeit und -je nach Einzelfall- den Nachweis der Sprachkenntnisse und der staatsbürgerlichen Kenntnisse: § 8 Abs. 1 Nr. 3, § 8 Abs. 1 StAG i.V.m. Ziffer 8.1.2.1.1 u. 8.1.2.5 VAH-StAG / § 9 Abs. 1 i.V.m. § 8 StAG / § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3, 6 und 7 StAG

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Bis (Monat & Jahr)

Hilfetext

Eingabe: Soweit Sie das genaue Datum nicht kennen, lassen Sie die Felder bitte leer.

Gruppenart

nicht vorhanden

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Schemaelementart


Rechtsnormgebunden

Versionshinweis


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