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Mitwirkungspflicht und Datenschutz (Bund) [Ass. Rep.]

G05000304 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 in Bearbeitung

Inhalt

Definition


Angaben zur Mitwirkungspflicht und zum Datenschutz im Kontext der Maßnahmen zur Förderung der assistierten Reproduktion.

Handlungsgrundlage


  • Informations- und Transparenzpflichten nach Artikel 13 ff. Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Mitwirkungspflicht und Datenschutz

Hilfetext

Eingabe: Die erhobenen Daten sind für die Bearbeitung des Antrages erforderlich. Für dessen weitere Bearbeitung ist die Einwilligung des Antragsstellers / der Antragstellerin zur Datenverarbeitung notwendig. Die Einwilligung kann verweigert oder mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Im Falle der Verweigerung der Einwilligung ist eine Bewilligung der beantragten Leistung nicht möglich. Zudem sind folgende Hinweise zu den Informations- und Transparenzpflichten nach Artikel 13 ff. Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) zur Kenntnis zu nehmen. Informations- und Transparenzpflichten nach Artikel 13 ff. Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) Die Bezirksregierung Bewilligungsbehörde informiert sie nachfolgend über Art, Umfang und Zweck der Datenerhebung und Verwendung ihrer Daten. Ihre personenbezogenen Daten werden zum Zwecke der Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen der assistierten Reproduktion verarbeitet. Die Bereitstellung Ihrer personenbezogenen Daten ist erforderlich, um Anträge auf Zuwendungen nach den Fördergrundsätzen zu bearbeiten. Sofern Sie Ihre personenbezogenen Daten nicht bereitstellen, kann die Bewilligungsbehörde Ihren Antrag nicht bearbeiten - der Antrag ist in diesem Falle abzulehnen. Ihre Daten bleiben für einen Zeitraum von 6 Jahren nach Abschluss des Verwaltungsverfahrens gespeichert. Die Speicherung der Daten beginnt mit dem Zeitpunkt der Eröffnung des Vorganges.
Ausgabe: Die erhobenen Daten sind für die Bearbeitung des Antrages erforderlich. Für dessen weitere Bearbeitung ist die Einwilligung des Antragsstellers / der Antragstellerin zur Datenverarbeitung notwendig. Die Einwilligung kann verweigert oder mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Im Falle der Verweigerung der Einwilligung ist eine Bewilligung der beantragten Leistung nicht möglich. Zudem sind folgende Hinweise zu den Informations- und Transparenzpflichten nach Artikel 13 ff. Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) zur Kenntnis zu nehmen. Informations- und Transparenzpflichten nach Artikel 13 ff. Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) Die Bewilligungsbehörde informiert sie nachfolgend über Art, Umfang und Zweck der Datenerhebung und Verwendung ihrer Daten. Ihre personenbezogenen Daten werden zum Zwecke der Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen der assistierten Reproduktion verarbeitet. Die Bereitstellung Ihrer personenbezogenen Daten ist erforderlich, um Anträge auf Zuwendungen nach den Fördergrundsätzen zu bearbeiten. Sofern Sie Ihre personenbezogenen Daten nicht bereitstellen, kann die Bewilligungsbehörde Ihren Antrag nicht bearbeiten - der Antrag ist in diesem Falle abzulehnen. Ihre Daten bleiben für einen Zeitraum von 6 Jahren nach Abschluss des Verwaltungsverfahrens gespeichert. Die Speicherung der Daten beginnt mit dem Zeitpunkt der Eröffnung des Vorganges.

Gruppenart

nicht vorhanden

Technische Beschreibung


Die erhobenen Daten sind für die Bearbeitung des Antrages erforderlich. Für dessen weitere Bearbeitung ist die Einwilligung des Antragsstellers / der Antragstellerin zur Datenverarbeitung notwendig. Die Einwilligung kann verweigert oder mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Im Falle der Verweigerung der Einwilligung ist eine Bewilligung der beantragten Leistung nicht möglich. Zudem sind folgende Hinweise zu den Informations- und Transparenzpflichten nach Artikel 13 ff. Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) zur Kenntnis zu nehmen. Informations- und Transparenzpflichten nach Artikel 13 ff. Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) Die Bewilligungsbehörde informiert sie nachfolgend über Art, Umfang und Zweck der Datenerhebung und Verwendung ihrer Daten. Ihre personenbezogenen Daten werden zum Zwecke der Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen der assistierten Reproduktion verarbeitet. Die Bereitstellung Ihrer personenbezogenen Daten ist erforderlich, um Anträge auf Zuwendungen nach den Fördergrundsätzen zu bearbeiten. Sofern Sie Ihre personenbezogenen Daten nicht bereitstellen, kann die Bewilligungsbehörde Ihren Antrag nicht bearbeiten - der Antrag ist in diesem Falle abzulehnen. Ihre Daten bleiben für einen Zeitraum von 6 Jahren nach Abschluss des Verwaltungsverfahrens gespeichert. Die Speicherung der Daten beginnt mit dem Zeitpunkt der Eröffnung des Vorganges.

Stichwörter


nicht vorhanden

Schemaelementart


Rechtsnormgebunden

Versionshinweis


nicht vorhanden