Grund für die Ermäßigung oder Befreiung von der Hundesteuer
G05000340• Version 1.1•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
Es kann ein Antrag auf die Hundesteuerbefreiung oder -ermäßigung gestellt werden.
Handlungsgrundlage
- Rechtsgrundlage sind die Hundesteuergesetze bzw. Kommunalabgabengesetze der Länder, die die Gemeinden zur Steuererhebung verpflichten oder zum Erlass entsprechender Steuersatzungen berechtigen. Ob und wie Städte und Gemeinden eine Hundesteuer erheben, ist bei den entsprechenden Verwaltungen oder ggf. bei den jeweiligen Landesfinanzbehörden zu erfragen. (Bundesfinanzministerium)
Formularangaben
Gruppenart
nicht vorhanden
Technische Beschreibung
Es kann ein Antrag auf die Hundesteuerbefreiung oder -ermäßigung gestellt werden.
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
kleinere methodische Anpassungen