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Grund für die Ermäßigung oder Befreiung von der Hundesteuer

G05000340 Version 1.1 XDatenfelder 2.0 in Bearbeitung

Inhalt

Definition


Es kann ein Antrag auf die Hundesteuerbefreiung oder -ermäßigung gestellt werden.

Handlungsgrundlage


  • Rechtsgrundlage sind die Hundesteuergesetze bzw. Kommunalabgabengesetze der Länder, die die Gemeinden zur Steuererhebung verpflichten oder zum Erlass entsprechender Steuersatzungen berechtigen. Ob und wie Städte und Gemeinden eine Hundesteuer erheben, ist bei den entsprechenden Verwaltungen oder ggf. bei den jeweiligen Landesfinanzbehörden zu erfragen. (Bundesfinanzministerium)

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Grund für die Ermäßigung oder Befreiung von der Hundesteuer

Hilfetext

Geben Sie bitte den Grund für die Ermäßigung oder die Befreiung von der Hundesteuer an.

Gruppenart

nicht vorhanden

Technische Beschreibung


Es kann ein Antrag auf die Hundesteuerbefreiung oder -ermäßigung gestellt werden.

Stichwörter


nicht vorhanden

Schemaelementart


Rechtsnormgebunden

Versionshinweis


kleinere methodische Anpassungen