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Angaben zur Jägerin oder zum Jäger

G05000357 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 in Bearbeitung

Inhalt

Definition


Um eine Trichinenprobe zu entnehmen oder Wildursprungsscheine und Wildmarken zu bestellen ist ein Nachweis des Antragsstellers / der Antragstellerin für ausreichende Kenntnisse der Lebensfunktionen (Physiologie), des normalen und abnormen Verhaltens und krankhafter Veränderungen des Wildes notwendig. Zusätzlich muss man bezüglich der hygienischen Anforderungen im Umgang mit Wild geschult sein (z.B. Jägerprüfung).

Handlungsgrundlage


  • Tierische Lebensmittel-Hygieneverordnung - Tier-LMHV; Tierische Lebensmittel Überwachungsverordnung - Tier-LMÜV; Verordnung (EG) Nr. 852/2004; Verordnung (EU) Nr. 2017/652 des europäischen Parlaments und des Rates; Durchführungsverordnung (EU) 2015/1375 der Kommission; Durchführungsverordnung (EU) 2019/627 der Kommission

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Angaben zur Jägerin oder zum Jäger

Hilfetext

Geben Sie bitte die benötigte Informationen an und laden Sie die entsprechenden Dokumente hoch, um die erforderlichen Kenntnisse zu bescheinigen.

Gruppenart

nicht vorhanden

Technische Beschreibung


Um eine Trichinenprobe zu entnehmen oder Wildursprungsscheine und Wildmarken zu bestellen ist ein Nachweis des Antragsstellers / der Antragstellerin für ausreichende Kenntnisse der Lebensfunktionen (Physiologie), des normalen und abnormen Verhaltens und krankhafter Veränderungen des Wildes notwendig. Zusätzlich muss man bezüglich der hygienischen Anforderungen im Umgang mit Wild geschult sein (z.B. Jägerprüfung).

Stichwörter


nicht vorhanden

Schemaelementart


Rechtsnormgebunden

Versionshinweis


nicht vorhanden