Angaben zur Jägerin oder zum Jäger
G05000357• Version 1.0•
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in Bearbeitung
Inhalt
Definition
Um eine Trichinenprobe zu entnehmen oder Wildursprungsscheine und Wildmarken zu bestellen ist ein Nachweis des Antragsstellers / der Antragstellerin für ausreichende Kenntnisse der Lebensfunktionen (Physiologie), des normalen und abnormen Verhaltens und krankhafter Veränderungen des Wildes notwendig. Zusätzlich muss man bezüglich der hygienischen Anforderungen im Umgang mit Wild geschult sein (z.B. Jägerprüfung).
Handlungsgrundlage
- Tierische Lebensmittel-Hygieneverordnung - Tier-LMHV; Tierische Lebensmittel Überwachungsverordnung - Tier-LMÜV; Verordnung (EG) Nr. 852/2004; Verordnung (EU) Nr. 2017/652 des europäischen Parlaments und des Rates; Durchführungsverordnung (EU) 2015/1375 der Kommission; Durchführungsverordnung (EU) 2019/627 der Kommission
Formularangaben
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Gruppenart
nicht vorhanden
Technische Beschreibung
Um eine Trichinenprobe zu entnehmen oder Wildursprungsscheine und Wildmarken zu bestellen ist ein Nachweis des Antragsstellers / der Antragstellerin für ausreichende Kenntnisse der Lebensfunktionen (Physiologie), des normalen und abnormen Verhaltens und krankhafter Veränderungen des Wildes notwendig. Zusätzlich muss man bezüglich der hygienischen Anforderungen im Umgang mit Wild geschult sein (z.B. Jägerprüfung).
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden