Abweichende Anschrift des Hundes
G05000529• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
Wird der Hund nicht unter der Anschrift der Halterin oder des Halters gehalten, wird die abweichende Anschrift benötigt.
Handlungsgrundlage
- Rechtsgrundlage sind die Hundesteuergesetze bzw. Kommunalabgabengesetze der Länder, die die Gemeinden zur Steuererhebung verpflichten oder zum Erlass entsprechender Steuersatzungen berechtigen. Ob und wie Städte und Gemeinden eine Hundesteuer erheben, ist bei den entsprechenden Verwaltungen oder ggf. bei den jeweiligen Landesfinanzbehörden zu erfragen. (Bundesfinanzministerium)
Formularangaben
Wird der Hund nicht unter der Anschrift der Halterin oder des Halters gehalten, wird die Anschrift des tatsächlichen Haltungsortes benötigt.
Gruppenart
nicht vorhanden
Technische Beschreibung
Wird der Hund nicht unter der Anschrift der Halterin oder des Halters gehalten, wird die Anschrift des tatsächlichen Haltungsortes benötigt.
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden