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Abweichende Anschrift des Hundes

G05000529 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 in Bearbeitung

Inhalt

Definition


Wird der Hund nicht unter der Anschrift der Halterin oder des Halters gehalten, wird die abweichende Anschrift benötigt.

Handlungsgrundlage


  • Rechtsgrundlage sind die Hundesteuergesetze bzw. Kommunalabgabengesetze der Länder, die die Gemeinden zur Steuererhebung verpflichten oder zum Erlass entsprechender Steuersatzungen berechtigen. Ob und wie Städte und Gemeinden eine Hundesteuer erheben, ist bei den entsprechenden Verwaltungen oder ggf. bei den jeweiligen Landesfinanzbehörden zu erfragen. (Bundesfinanzministerium)

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Anschrift des Haltungsortes

Hilfetext

Wird der Hund nicht unter der Anschrift der Halterin oder des Halters gehalten, wird die Anschrift des tatsächlichen Haltungsortes benötigt.

Gruppenart

nicht vorhanden

Technische Beschreibung


Wird der Hund nicht unter der Anschrift der Halterin oder des Halters gehalten, wird die Anschrift des tatsächlichen Haltungsortes benötigt.

Stichwörter


nicht vorhanden

Schemaelementart


Rechtsnormgebunden

Versionshinweis


nicht vorhanden