Bescheinigung in Steuersachen Einzelunternehmen
G05000842• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
Formularangaben
Eingabe: Die Bescheinigung erhalten Sie von Ihrem zuständigen Finanzamt.
Die Bescheinigung muss für die antragstellende Person und die Betriebsleitung oder die mit der Leitung einer Zweigniederlassung beauftragten Person vorliegen.
Hinweise
Die Bescheinigung darf nicht älter als drei Monate sein.
Es gibt eine Ausnahme für Bayern.
Gruppenart
nicht vorhanden
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden