Das neue FIM Portal wird aktiv weiterentwickelt. Feedback senden | Infos zu Datenquellen

Bescheinigung in Steuersachen Einzelunternehmen

G05000842 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 in Bearbeitung

Inhalt

Definition


nicht vorhanden

Handlungsgrundlage


nicht vorhanden

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Bescheinigung in Steuersachen

Hilfetext

Eingabe: Die Bescheinigung erhalten Sie von Ihrem zuständigen Finanzamt. Die Bescheinigung muss für die antragstellende Person und die Betriebsleitung oder die mit der Leitung einer Zweigniederlassung beauftragten Person vorliegen. Hinweise Die Bescheinigung darf nicht älter als drei Monate sein. Es gibt eine Ausnahme für Bayern.

Gruppenart

nicht vorhanden

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Schemaelementart


Rechtsnormgebunden

Versionshinweis


nicht vorhanden