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Vertretungsberechtigte Person

G05001774 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 in Bearbeitung

Inhalt

Definition


Falls die Antragsstellerin bzw. der Antragssteller eine juristische Person ist oder die antragsstellende natürliche Person einer zweiten Person eine Vertretungsvollmacht ausgestellt hat, so sind die persönlichen Daten der vertretungsberechtigten Person anzugeben.

Handlungsgrundlage


  • § 167 BGB

Gültig ab

25.11.2021

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Angaben zur vertretungsberechtigten Person

Hilfetext

Eingabe: Tragen Sie die persönlichen Daten der vertretungsberechtigten Person ein.
Ausgabe: Angaben zur vertretungsberechtigten Person

Gruppenart

nicht vorhanden

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Schemaelementart


Rechtsnormgebunden

Versionshinweis


nicht vorhanden