Verantwortliche Person Zweigniederlassung
G05001873• Version 2.1•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- § 14 SprengG
Formularangaben
Bitte tätigen Sie Angaben zu der mit der Leitung der Verkaufsstelle/Filiale beauftragten Person und somit nach Sprengstoffrecht verantwortlichen Person:
Gruppenart
nicht vorhanden
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden