Antragsumfang
G05002074• Version 1.1•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
Antragsumfang Wasserwirtschaft
Handlungsgrundlage
- § 31a GWB
Formularangaben
Wenn Sie Verträge der Wasserwirtschaft abschließen, so sind diese bei der zuständigen Behörde anzumelden.
Hinweis: Es ist ausreichend, wenn eine Vertragspartei die Anmeldung vornimmt. Die anmeldende Partei ist gebührenpflichtig. Die Gebührenpflicht besteht nicht bei Verträgen zwischen einer Gemeinde/einem Gemeindeverband und einem öffentlich-rechtlichem Wasserversorger.
Gruppenart
nicht vorhanden
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden