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Antragsumfang

G05002074 Version 1.1 XDatenfelder 2.0 in Bearbeitung

Inhalt

Definition


Antragsumfang Wasserwirtschaft

Handlungsgrundlage


  • § 31a GWB

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Antragsumfang

Hilfetext

Wenn Sie Verträge der Wasserwirtschaft abschließen, so sind diese bei der zuständigen Behörde anzumelden. Hinweis: Es ist ausreichend, wenn eine Vertragspartei die Anmeldung vornimmt. Die anmeldende Partei ist gebührenpflichtig. Die Gebührenpflicht besteht nicht bei Verträgen zwischen einer Gemeinde/einem Gemeindeverband und einem öffentlich-rechtlichem Wasserversorger.

Gruppenart

nicht vorhanden

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Schemaelementart


Rechtsnormgebunden

Versionshinweis


nicht vorhanden