Angaben zur tierhaltenden Person
G05002205• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- §§ 16, 16a, 17 - 20a TierSchG
Formularangaben
Eingabe: Für den Fall, dass Ihnen die tierhaltende Person bekannt ist, geben Sie der zuständigen Behörde möglichst ausführliche Informaitionen zu dieser.
Gruppenart
nicht vorhanden
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden