Ansprechperson Serviceunternehmen
G05003595• Version 2.1•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- § 70 Abs. 1 StVZO
Formularangaben
Eingabe: Bitte geben Sie die Ansprechperson des Genehmigungsservices an.
Ausgabe: Ansprechperson des Genehmigungsservices
Ausgabe: Ansprechperson des Genehmigungsservices
Gruppenart
nicht vorhanden
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden