Angaben zum Grundstück (Unschädlichkeitszeugnis)
G05003737• Version 0.2•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- §§ 2 und 7 des Gesetzes über Unschädlichkeitszeugnisse
Formularangaben
Eingabe: Wählen Sie im folgenden Schritt das betroffene Flurstück aus. Dies können Sie entweder über die Flurstücksnummer oder die Adresse auswählen
Ausgabe: Diese Gruppe enthält Informationen zum Grundstück.
Ausgabe: Diese Gruppe enthält Informationen zum Grundstück.
Gruppenart
nicht vorhanden
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden