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Nachweis des Wohnsitzes Wettvermittlungsstelle

G05004115 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 in Bearbeitung

Inhalt

Definition


nicht vorhanden

Handlungsgrundlage


  • § 5 Annahme- und Vermittlungsstellenverordnung Nordrhein-Westfalen

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Nachweis des Wohnsitzes

Hilfetext

Eingabe: Der Nachweis des Wohnsitzes muss vorliegen für den/die Vermittler*in bzw. für alle vertretungsberechtigten natürlichen Personen bei einer Gesellschaft als Vermittler*in (Für Prokurist*innen nur, wenn diese zur Geschäftsführung befugt sind). Bei ausländischen Gesellschaften: vergleichbares, amtliches Dokument des Sitzstaates in beglaubigter Übersetzung.

Gruppenart

nicht vorhanden

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Schemaelementart


Rechtsnormgebunden

Versionshinweis


nicht vorhanden