Betriebswirtschaftliches Seminar für Fahrschulen
G05004174• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- § 22 FahrlG
Formularangaben
Eingabe: Die Fahrschulerlaubnis wird erteilt, wenn der/die Bewerber*in erfolgreich an einem Lehrgang von mindestens 70 Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten über Fahrschulbetriebswirtschaft teilgenommen hat.
Gruppenart
nicht vorhanden
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden