Geburtsurkunde
G05006329• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- § 3 Bundesärzteordnung (BÄO); § 39 Approbationsordnung für Ärzte (ÄApprO)
Formularangaben
Eingabe: Bitte beachten Sie: Die Geburtsurkunde muss zusätzlich in Form einer beglaubigten Kopie auf dem Postweg nachgereicht werden.
Gruppenart
nicht vorhanden
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden