Nachweise Heilpraktiker
G05006508• Version 1.1•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Struktur
G05006508
Nachweise Heilpraktiker
in Bearbeitung
Version 1.1
F05006166
Ausweisdokument
in Bearbeitung
Version 2.0
F05006166 kommt vor in
G05006508 auf Grundlage von:
- § 1 Gesetz über die berufsmäßige Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung (Heilpraktikergesetz); § 2 der Ersten Durchführungsverordnung zum Gesetz über die berufsmäßige Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung (Heilpraktikergesetz); Bekanntmachung von Leitlinien zur Überprüfung von Heilpraktikeranwärter*innen und -anwärtern nach § 2 des Heilpraktikergesetzes in Verbindung mit § 2 Abs. 1 Buchstabe i der Ersten Durchführungsverordnung zum Heilpraktikergesetz
F05010491
Geburtsurkunde/Namensänderungsurkunde
in Bearbeitung
Version 1.0
F05010492
Tabellarischer Lebenslauf
in Bearbeitung
Version 1.0
F05010493
Meldebescheinigung
in Bearbeitung
Version 1.0
F05010494
Bundeszentralregister
in Bearbeitung
Version 2.0
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Version 1.0
G05004257
Strafverfahren
in Bearbeitung
Version 1.0
G05004257 kommt vor in
G05006508 auf Grundlage von:
- § 1 Gesetz über die berufsmäßige Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung (Heilpraktikergesetz); § 2 der Ersten Durchführungsverordnung zum Gesetz über die berufsmäßige Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung (Heilpraktikergesetz); Bekanntmachung von Leitlinien zur Überprüfung von Heilpraktikeranwärter*innen und -anwärtern nach § 2 des Heilpraktikergesetzes in Verbindung mit § 2 Abs. 1 Buchstabe i der Ersten Durchführungsverordnung zum Heilpraktikergesetz
F05007038
Strafverfahren
in Bearbeitung
Version 1.0
in Bearbeitung
Version 1.0
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Version 1.0
in Bearbeitung
Version 1.0
F05007875 kommt vor in
G05006508 auf Grundlage von:
- § 1 Gesetz über die berufsmäßige Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung (Heilpraktikergesetz); § 2 der Ersten Durchführungsverordnung zum Gesetz über die berufsmäßige Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung (Heilpraktikergesetz); Bekanntmachung von Leitlinien zur Überprüfung von Heilpraktikeranwärter*innen und -anwärtern nach § 2 des Heilpraktikergesetzes in Verbindung mit § 2 Abs. 1 Buchstabe i der Ersten Durchführungsverordnung zum Heilpraktikergesetz