Nachweise Heilpraktiker Physiotherapie
G05006510• Version 1.0•
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Struktur
G05006510
Nachweise Heilpraktiker Physiotherapie
in Bearbeitung
Version 1.0
F05006166
Ausweisdokument
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Version 2.0
F05006166 kommt vor in
G05006510 auf Grundlage von:
- § 1 Gesetz über die berufsmäßige Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung (Heilpraktikergesetz); § 2 der Ersten Durchführungsverordnung zum Gesetz über die berufsmäßige Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung (Heilpraktikergesetz); Bekanntmachung von Leitlinien zur Überprüfung von Heilpraktikeranwärter*innen und -anwärtern nach § 2 des Heilpraktikergesetzes in Verbindung mit § 2 Abs. 1 Buchstabe i der Ersten Durchführungsverordnung zum Heilpraktikergesetz
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Version 1.0
F05010492
Tabellarischer Lebenslauf
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Version 1.0
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Version 1.0
G05006744
Bundeszentralregisterauszug
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Version 1.0
F05010849
Auskunft Bundeszentralregister
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Version 1.0
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Version 1.0
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Version 2.0
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Version 1.0
F05010741
Nachweis über Fort- und Weiterbildungen, absolvierte Studiengänge oder Ausbildungsabschlüsse
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Version 1.0
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Version 1.0
G05004257
Strafverfahren
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Version 1.0
G05004257 kommt vor in
G05006510 auf Grundlage von:
- § 1 Gesetz über die berufsmäßige Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung (Heilpraktikergesetz); § 2 der Ersten Durchführungsverordnung zum Gesetz über die berufsmäßige Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung (Heilpraktikergesetz); Bekanntmachung von Leitlinien zur Überprüfung von Heilpraktikeranwärter*innen und -anwärtern nach § 2 des Heilpraktikergesetzes in Verbindung mit § 2 Abs. 1 Buchstabe i der Ersten Durchführungsverordnung zum Heilpraktikergesetz
F05007038
Strafverfahren
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Version 1.0
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Version 1.0
F05010742
60-stündige Fortbildung
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Version 1.0
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Version 1.0
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Version 1.0
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Version 1.0
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Version 1.0
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Version 1.0
F05007875 kommt vor in
G05006510 auf Grundlage von:
- § 1 Gesetz über die berufsmäßige Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung (Heilpraktikergesetz); § 2 der Ersten Durchführungsverordnung zum Gesetz über die berufsmäßige Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung (Heilpraktikergesetz); Bekanntmachung von Leitlinien zur Überprüfung von Heilpraktikeranwärter*innen und -anwärtern nach § 2 des Heilpraktikergesetzes in Verbindung mit § 2 Abs. 1 Buchstabe i der Ersten Durchführungsverordnung zum Heilpraktikergesetz