Kommunikation (wenig, ohne De-Mail)
G05006752• Version 0.1•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
Angaben zu Telefon und Email-Adresse
Handlungsgrundlage
- §§ 12, 14 und 16 Verwaltungsverfahrensgesetz für Nordrhein-Westfalen (VwVfG NRW)
Formularangaben
Gruppenart
nicht vorhanden
Technische Beschreibung
In dieser Datenfeldgruppe wird per Regel gefordert, dass mindestens eine Kommunikationsmöglichkeit angegeben werden muss. Falls es gewünscht ist, dass keine Kommunikationsmöglichkeit angegeben werden braucht, muss die ganze Feldgruppe bei der Verwendung optional gesetzt werden.
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
fachlich freigegeben