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Kommunikation (wenig, ohne De-Mail)

G05006752 Version 0.1 XDatenfelder 2.0 in Bearbeitung

Inhalt

Definition


Angaben zu Telefon und Email-Adresse

Handlungsgrundlage


  • §§ 12, 14 und 16 Verwaltungsverfahrensgesetz für Nordrhein-Westfalen (VwVfG NRW)

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Erreichbarkeit

Hilfetext

Eingabe: Geben Sie mindestens eine Möglichkeit an, unter der Sie erreichbar sind.

Gruppenart

nicht vorhanden

Technische Beschreibung


In dieser Datenfeldgruppe wird per Regel gefordert, dass mindestens eine Kommunikationsmöglichkeit angegeben werden muss. Falls es gewünscht ist, dass keine Kommunikationsmöglichkeit angegeben werden braucht, muss die ganze Feldgruppe bei der Verwendung optional gesetzt werden.

Stichwörter


nicht vorhanden

Schemaelementart


Rechtsnormgebunden

Versionshinweis


fachlich freigegeben