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Antragstellende Person

G05006766 Version 3.1 XDatenfelder 2.0 in Bearbeitung

Inhalt

Definition


nicht vorhanden

Handlungsgrundlage


  • § 70 StVZO Abs. 1 Nr. 2; § 47 StVZO; § 4 FZV; Gesetz- und Verordnungsblatt (GV. NRW.) Ausgabe 2016 Nr. 21, Verordnung über Zuständigkeiten im Bereich Straßenverkehr und Güterbeförderung NRW §11 und §14

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Antragstellende Person

Hilfetext

nicht vorhanden

Gruppenart

nicht vorhanden

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Schemaelementart


Rechtsnormgebunden

Versionshinweis


nicht vorhanden