Berufserfahrung und Qualifikation Wertermittlung
G05006847• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- § 36 Gewerbeordnung (GewO)
Formularangaben
Eingabe: Für die Bestellung und Vereidigung als Sachverständige*r wird mehrjährige Berufserfahrung vorausgesetzt. Bitte beschreiben Sie Ihren bisherigen beruflichen Werdegang im Lebenslauf.
Gruppenart
nicht vorhanden
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden