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Angaben zur Berufserfahrung

G05006912 Version 1.2 XDatenfelder 2.0 in Bearbeitung

Inhalt

Definition


nicht vorhanden

Handlungsgrundlage


  • §4 PrüfVO NRW

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Angaben zur Berufserfahrung

Hilfetext

nicht vorhanden

Gruppenart

nicht vorhanden

Technische Beschreibung


Für die die Anerkennung als Prüfsachverständige*r wird mindestens eine fünfjährige Berufserfahrung vorausgesetzt. Bitte beschreiben Sie Ihren bisherigen beruflichen Werdegang im Lebenslauf.

Stichwörter


nicht vorhanden

Schemaelementart


Rechtsnormgebunden

Versionshinweis


nicht vorhanden