Informationen zu endgültig nicht bestandenen Prüfungen oder einen Prüfungsabschnitt
G05007044• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
-
§ 11 Bundes-Apothekerordnung (BApO)
Formularangaben
Informationen zu endgültig nicht bestandenen Prüfungen oder einen Prüfungsabschnitt
Gruppenart
nicht vorhanden
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden