Antragsumfang Schlachtgeflügel
G05007873• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- Art. 29 / 44 VO (EU) 2020/687
Formularangaben
Eingabe: Die nachfolgenden Informationen sind dem Veterinäramt mindestens 48 Stunden vor der Untersuchung der Tiere vollständig vorzulegen.
Gruppenart
nicht vorhanden
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden