Art der Aufbewahrung der Waffe/-n und Munition auf dem Schiff
G05008396• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- § 28 WaffG
Formularangaben
Eingabe: Dem Antrag sind geeignete Belege in Form von Bildern der Behältnisse bzw. Kopien aussagekräftiger Rechnungen beizufügen.
Gruppenart
nicht vorhanden
Technische Beschreibung
Dem Antrag sind geeignete Belege in Form von Bildern der Behältnisse bzw. Kopien aussagekräftiger Rechnungen beizufügen.
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden