Juristische Person: Angaben der gesetzlichen Vertretung GüKvK
G05009051• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- Art. 4 VO (EG) Nr. 1072/2009 § 3 Abs. 1 GüKG
Formularangaben
Eingabe: Geben Sie bitte nur die im Handelsregister aufgeführten geschäftsführenden Gesellschafter:innen an. Das Gewerbe kann von natürlichen oder juristischen Personen ausgeübt werden. Bei einer juristischen Person ist der/die Antragsteller:in die juristische Person selbst, für welche die Erlaubnis beantragt wird.
In diesem Fall muss die Erlaubnis jedoch durch die gesetzliche Vertretung der juristischen Person beantragt, d. h. deren persönliche Informationen hinterlegt werden.
Gruppenart
nicht vorhanden
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden