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Juristische Person: Angaben der gesetzlichen Vertretung GüKvK

G05009051 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 in Bearbeitung

Inhalt

Definition


nicht vorhanden

Handlungsgrundlage


  • Art. 4 VO (EG) Nr. 1072/2009 § 3 Abs. 1 GüKG

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Juristische Person: Angaben der gesetzlichen Vertretung

Hilfetext

Eingabe: Geben Sie bitte nur die im Handelsregister aufgeführten geschäftsführenden Gesellschafter:innen an. Das Gewerbe kann von natürlichen oder juristischen Personen ausgeübt werden. Bei einer juristischen Person ist der/die Antragsteller:in die juristische Person selbst, für welche die Erlaubnis beantragt wird. In diesem Fall muss die Erlaubnis jedoch durch die gesetzliche Vertretung der juristischen Person beantragt, d. h. deren persönliche Informationen hinterlegt werden.

Gruppenart

nicht vorhanden

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Schemaelementart


Rechtsnormgebunden

Versionshinweis


nicht vorhanden