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Angaben zur antragstellenden Person

G05009361 Version 2.1 XDatenfelder 2.0 in Bearbeitung

Inhalt

Definition


Mit dieser Rolle wird die natürliche Person identifiziert, die bei der zuständigen Stelle in eigener Sache den Erlass eines Verwaltungsakts beantragt oder durch einen Vertreter beantragen lässt und so die Durchführung eines Verwaltungsverfahrens im Sinne des § 9 VwVfG veranlasst. Der Antragsteller ist Beteiligter im Verwaltungsverfahren gemäß § 13 VwVfG.

Handlungsgrundlage


  • § 7a, 8, 8a, 9 TierSchG; § 5, 15, 16, 17, 18, 19, 20, 21, 22, 23, 25, 29, 31, 32, 33, 36, 37 TierSchVersV; Artikel 15 RL 2010/63/EU; Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Tierschutzgesetzes

Gültig ab

28.03.2023

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Angaben zur antragstellenden Person

Hilfetext

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Gruppenart

nicht vorhanden

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Schemaelementart


Rechtsnormgebunden

Versionshinweis


nicht vorhanden