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Befreiung von der Pflicht, eine geldwäschebeauftragte Person zu bestellen

G05009862 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 in Bearbeitung

Struktur

in Bearbeitung Version 1.0
F05015557 kommt vor in G05009862 auf Grundlage von:
  • § 7 Abs. 2 Geldwäschegesetz (GWG)
in Bearbeitung Version 1.0
F05015558 kommt vor in G05009862 auf Grundlage von:
  • § 7 Abs. 2 Geldwäschegesetz (GWG)