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Auftraggebende Person

G05010563 Version 3.2 XDatenfelder 2.0 in Bearbeitung

Inhalt

Definition


Voraussetzung für die Antragstellung nach § 34 d Abs. 1 GewO ist der Nachweis einer Auftragserteilung durch einen Vermittler mit Erlaubnis oder ein Versicherungsunternehmen mit einer Zulassung bei der BaFin. Hierfür ist ein Vertrag oder eine schritliche Mitteilung des auftraggebenden Vermittlers oder Versicherers vorzulegen. Sollte der Auftrag durch einen Vermittler oder ein Vermittlungsunternehmen erfolgen, so sollte entweder die Kopie der Erlaubnis dieses Vermittlers beigefügt werden oder die Registernummer (Versicherungsvermittlerregister) aus einer vorgelegten Bestätigung des Auftraggebers erkennbar sein.

Handlungsgrundlage


  • § 34 d Gewerbeordnung

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Auftraggebende Person

Hilfetext

nicht vorhanden

Gruppenart

nicht vorhanden

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Schemaelementart


Rechtsnormgebunden

Versionshinweis


Inaktive BOB-Felder wurden aktualisiert und ausgetauscht.