Auftraggebende Person
G05010563• Version 3.2•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
Voraussetzung für die Antragstellung nach § 34 d Abs. 1 GewO ist der Nachweis einer Auftragserteilung durch einen Vermittler mit Erlaubnis oder ein Versicherungsunternehmen mit einer Zulassung bei der BaFin. Hierfür ist ein Vertrag oder eine schritliche Mitteilung des auftraggebenden Vermittlers oder Versicherers vorzulegen. Sollte der Auftrag durch einen Vermittler oder ein Vermittlungsunternehmen erfolgen, so sollte entweder die Kopie der Erlaubnis dieses Vermittlers beigefügt werden oder die Registernummer (Versicherungsvermittlerregister) aus einer vorgelegten Bestätigung des Auftraggebers erkennbar sein.
Handlungsgrundlage
- § 34 d Gewerbeordnung
Formularangaben
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
Inaktive BOB-Felder wurden aktualisiert und ausgetauscht.