Natürliche Person Antragsteller/-in Denkmal (mit Finanzamt, BOB-Auslandsadresse)
G13000454• Version 2.1•
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in Bearbeitung
Inhalt
Definition
Eine natürliche Person ist der Mensch in seiner Rolle als Rechtssubjekt, d. h. als Träger von Rechten und Pflichten. Mit der Vollendung seiner Geburt wird ein Mensch rechtsfähig und damit zu einer natürlichen Person (§ 1 BGB). Der Mensch verliert seine Rechtsfähigkeit mit dem Tod.
Handlungsgrundlage
- §§ 7h, 10f und 11a Einkommensteuergesetz (EStG)
Formularangaben
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
Korrektur nach meth. QS