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Dauer des beabsichtigten Vorhabens (Erlaubnis)

G17001356 Version 1.1 XDatenfelder 2.0 inaktiv

Inhalt

Definition


nicht vorhanden

Handlungsgrundlage


  • § 16 (4) BBergG

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Eingabe: Geben Sie den geplanten Zeitraum für das Vorhaben ein
Ausgabe: Dauer des beabsichtigten Vorhabens

Hilfetext

Eingabe: Geben Sie den Zeitraum an, für den Sie die Erlaubnis beantragen oder verlängern. Eine Erlaubnis kann für maximal fünf Jahre beantragt oder für maximal drei Jahre verlängert werden.

Gruppenart

nicht vorhanden

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Schemaelementart


Rechtsnormgebunden

Versionshinweis


Aktualisierte Unterelemente