Dauer des beabsichtigten Vorhabens (Erlaubnis)
G17001356• Version 1.1•
XDatenfelder 2.0
inaktiv
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- § 16 (4) BBergG
Formularangaben
Eingabe: Geben Sie den geplanten Zeitraum für das Vorhaben ein
Ausgabe: Dauer des beabsichtigten Vorhabens
Ausgabe: Dauer des beabsichtigten Vorhabens
Eingabe: Geben Sie den Zeitraum an, für den Sie die Erlaubnis beantragen oder verlängern. Eine Erlaubnis kann für maximal fünf Jahre beantragt oder für maximal drei Jahre verlängert werden.
Gruppenart
nicht vorhanden
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
Aktualisierte Unterelemente