Abfrage der Zuverlässigkeit und Kenntnisse der beschäftigten Person
G17001763• Version 2.2•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- § 15 AMG;§ 14 AMG
Formularangaben
Eingabe: Abfrage der Kenntnisse der beschäftigten Person
Ausgabe: Kenntnisse der beschäftigten Person
Ausgabe: Kenntnisse der beschäftigten Person
Eingabe: Unter dieser Gruppe werden die Zuverlässigkeit und die Kenntnisse der beschäftigten Person gemäß den gesetzlichen Vorgaben abgefragt. Es müssen Nachweise erbracht werden.
Gruppenart
nicht vorhanden
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden