Geräte
G17002004• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- § 8 Absatz 8 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV);Anhang I, Nr. 2.4.2 Absatz 4 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)
Formularangaben
Eingabe: Angabe der zu verwendenden Geräte;
Regel: ggfs. Angabe für mehrere Geräte möglich
Ausgabe: Angabe der zu verwendenden Geräte
Ausgabe: Angabe der zu verwendenden Geräte
Gruppenart
nicht vorhanden
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
2023-05-19