Begründung Öffentliches Interesse (Vorzeitiger Beginn, private Anlagen)
G17002804• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- § 17 (1) Nr. 2 WHG
Formularangaben
Eingabe: Ein öffentliches Interesse besteht zum Beispiel, wenn die Einleitung durch ein Unternehmen von erheblicher volkswirtschaftlicher Bedeutung erfolgt.
Gruppenart
nicht vorhanden
Technische Beschreibung
Hilfetext angelehnt an Knopp, in: SZDK, § 17 WHG Rn. 45
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden