Entzündbare Flüssigkeiten, entzündbare Flüssigkeiten der Kategorie 1 und der Kategorie 2 oder 3 (Anzeige nach BImSchG)
G17003335• Version 0.1•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- §7 12.BImSchV
Formularangaben
Entzündbare Flüssigkeiten, entzündbare Flüssigkeiten der Kategorie 1 und der Kategorie 2 oder 3, die auf einer Temperatur oberhalb ihres Siedepunktes gehalten werden, andere Flüssigkeiten mit einem Flammpunkt von < 60 °C, die auf einer Temperatur oberhalb ihres Siedepunktes gehalten werden
Angabe im SDB: Flam. Liq. 1 H224, Flam. Liq. 2 H225, Flam. Liq. 3 H226
Nr. Spalte 1: P5a 1.2.5.1
Gruppenart
nicht vorhanden
Technische Beschreibung
Gefahrenkategorie: Entzündbare Flüssigkeiten, entzündbare Flüssigkeiten der Kategorie 1 und der Kategorie 2 oder 3, die auf einer Temperatur oberhalb ihres Siedepunktes gehalten werden, andere Flüssigkeiten mit einem Flammpunkt von < 60 °C, die auf einer Temperatur oberhalb ihres Siedepunktes gehalten werden Angabe im SDB: Flam. Liq. 1 H224, Flam. Liq. 2 H225, Flam. Liq. 3 H226 Nr. Spalte 1: P5a 1.2.5.1
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden