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Teilanlage (nach BlmSchG)

G17003940 Version 0.1 XDatenfelder 2.0 in Bearbeitung

Inhalt

Definition


Eine Teilanlage nach BlmSchG kann eine aus mehreren Kesseln bestehende, der 13.BimSchV unterfallende Feuerungsanlage auf dem Gelände des Betreibers sein.

Handlungsgrundlage


  • §18 Abs. 1 Nr. 1 BetrSichV

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Teilanlage

Hilfetext

nicht vorhanden

Gruppenart

nicht vorhanden

Technische Beschreibung


Datenfeldgruppe für Jahresmittelwerte (nach BlmSchG)

Stichwörter


nicht vorhanden

Schemaelementart


Rechtsnormgebunden

Versionshinweis


nicht vorhanden