Teilanlage (nach BlmSchG)
G17003940• Version 0.1•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
Eine Teilanlage nach BlmSchG kann eine aus mehreren Kesseln bestehende, der 13.BimSchV unterfallende Feuerungsanlage auf dem Gelände des Betreibers sein.
Handlungsgrundlage
- §18 Abs. 1 Nr. 1 BetrSichV
Formularangaben
Technische Beschreibung
Datenfeldgruppe für Jahresmittelwerte (nach BlmSchG)
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden