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Formular 2.4 - Lageplan (Anlagengenehmigung und -zulassung)

G17004386 Version 2.0 XDatenfelder 2.0 in Bearbeitung

Inhalt

Definition


nicht vorhanden

Handlungsgrundlage


  • §4 BImSchG

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Lageplan

Hilfetext

Auf dem Lageplan ist der Standort der genehmigungsbedürftigen Anlage/des Betriebsbereichs einzutragen. Dieser Plan im Maßstab von mindestens 1:500 wird von Ihrem Architekten oder Ingenieurbüro erarbeitet und soll § 7 Abs. 3 der Bauvorlagenverordnung (siehe auch Abschnitt 12.2) entsprechen, um so unnötige Doppelarbeit zu vermeiden.

Gruppenart

nicht vorhanden

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Schemaelementart


Rechtsnormgebunden

Versionshinweis


2023-05-24