Formular 2.4 - Lageplan (Anlagengenehmigung und -zulassung)
G17004386• Version 2.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- §4 BImSchG
Formularangaben
Auf dem Lageplan ist der Standort der genehmigungsbedürftigen Anlage/des Betriebsbereichs einzutragen. Dieser Plan im Maßstab von mindestens 1:500 wird von Ihrem Architekten oder Ingenieurbüro erarbeitet und soll § 7 Abs. 3 der Bauvorlagenverordnung (siehe auch Abschnitt 12.2) entsprechen, um so unnötige Doppelarbeit zu vermeiden.
Gruppenart
nicht vorhanden
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
2023-05-24