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Formular 14.2 - Unterlagen des Vorhabenträgers nach § 16 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) (Anlagengenehmigung und -zulassung)

G17004665 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 in Bearbeitung

Inhalt

Definition


nicht vorhanden

Handlungsgrundlage


  • §4 BImSchG

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Unterlagen des Vorhabenträgers nach § 16 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)

Hilfetext

Bei UVP-pflichtigen Vorhaben ist die Umweltverträglichkeitsprüfung jeweils unselbständiger Teil des immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens. Die Genehmigungsbehörde prüft u. a. anhand der nach § 4e der 9. BImSchV beizubringenden Unterlagen, ob die Genehmigungsvoraussetzungen erfüllt sind. Es werden die Auswirkungen der UVP-pflichtigen Anlage auf die Schutzgüter des § 1a der 9.BImSchV sowie die Wechselwirkungen zwischen den vorgenannten Schutzgütern ermittelt, beschrieben und bewertet. Die erforderlichen Unterlagen sind zweckmäßigerweise ebenfalls möglichst frühzeitig mit der Genehmigungsbehörde in Bezug auf Inhalt und Umfang entsprechend § 2a der 9. BImSchV abzustimmen. Diese Besprechung möglichst unter Beteiligung aller relevanten Fachbehörden etc. soll sich auch auf Gegenstand, Umfang und Methoden der Umweltverträglichkeitsprüfung sowie sonstige für die Durchführung der Umweltverträglichkeitsprüfung erhebliche Fragen erstrecken (Scoping-Termin = Anhörung über voraussichtlich beizubringende Unterlagen). Erkenntnisse, die für die Untersuchungen von Wert sind, werden dem Antragsteller i. d. R. zugänglich gemacht. Auf der Grundlage des Scoping-Termins legt die Genehmigungsbehörde den voraussichtlichen Untersuchungsrahmen fest und unterrichtet den Antragsteller über Art und Umfang der beizubringenden Unterlagen. Um sicherzustellen, dass im Rahmen der Umweltverträglichkeitsprüfung die erheblichen Auswirkungen des Vorhabens erfasst und damit Nachforderungen zum Untersuchungsrahmen vermieden werden, sollte der Antragsteller zum Scoping-Termin bereits ein Konzept für den geplanten Untersuchungsrahmen vorlegen. Die im Rahmen einer Umweltverträglichkeitsprüfung erforderliche Beschreibung des Vorhabens und der Wirkfaktoren sind bereits im Wesentlichen Bestandteil der im Rahmen des immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens erforderlichen Unterlagen. Ergänzende Informationen könnten ggf. zu technischen Vorhabensalternativen und einigen Wirkfaktoren, z. B. ionisierende Strahlen, erforderlich sein. Eine tabellarische Zusammenstellung der Wirkfaktoren mit entsprechendem Verweis auf die einzelnen Abschnitte der immissionsschutzrechtlichen Antragsunterlagen ist notwendig, um die Vollständigkeit zu belegen. Diese Zusammenstellung kann in Kapitel 14.2 hinterlegt werden. Die folgenden weitergehenden Unterlagen bzw. Informationen sind im Rahmen einer Umweltverträglichkeitsstudie erforderlich: Beschreibung der Umwelt und ihrer Vorbelastung am Standort und im wahrscheinlichen Einwirkungsbereich des Vorhabens. Im Interesse der Verfahrensökonomie sollte sich die Beschreibung auf die entscheidungsrelevanten Sachverhalte beschränken. Diese sind vom jeweiligen Vorhaben und der entsprechenden Umweltsituation abhängig und bedürfen der Konkretisierung im Scoping-Termin. Ermittlung und Beschreibung der Umweltauswirkungen des Vorhabens. Die zu erwartenden erheblichen Auswirkungen des Vorhabens auf die einzelnen Schutzgüter nach § 1a der 9. BImSchV sind zu beschreiben. Hierbei sind auch Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern aufzuzeigen. Maßnahmen zur Vermeidung un d Verminderung sowie zur Kompensation vo n erheblich nachteiligen Umweltauswirkungen. Bei der Darstellung entsprechender Maßnahmen sind mögliche Alternativen und die Auswahlgründe zu nennen. Wird für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen bei einem   Eingriff gemäß §§ 13 ff. BNatSchG ein landschaftspflegerischer Fachplan oder eine entsprechende Unterlage erstellt, sollte auf diese verwiesen werden. Allgemein verständliche Zusammenfassung. Die wesentlichen Aussagen der Unterlagen zur UVP sind in einer Zusammenfassung so darzustellen, dass auch ein Nichtfachmann sie nachvollziehen kann. Im Rahmen der Umweltverträglichkeitsstudie sollte auch auf Kenntnislücken und sonstige Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung der Unterlagen hingewiesen werden. Gliederungsvorschlag UVP-relevanter Unterlagen im Genehmigungsverfahren nach der 9. BImSchV: Angaben zur Umweltverträglichkeit; Untersuchungskonzept / voraussichtlicher Untersuchungsrahmen gemäß § 2a der 9.   BImSchV; Umweltverträglichkeitsstudie (Unterlagen gemäß § 4e der 9. BImSchV): räumliche und inhaltliche Abgrenzung der Untersuchungen, angewandte Untersuchungs- und Bewertungsmethoden, umweltrelevante Wirkfaktoren des Vorhabens (auf der Grundlage der Vorhabens- und Anlagenbeschreibung), UVP-relevante behördliche Vorgaben und Planungen, derzeitiger Umweltzustand und bestehende Belastungen, Entwicklungsprognose über den Zustand der Umwelt ohne das Vorhaben ("Nullvariante"), Entwicklungsprognose über den Zustand der Umwelt bei Verwirklichung des Vorhabens (Wirkungsprognose), Wechselwirkungen zwischen den einzelnen Schutzgütern gemäß § 1a der 9. BImSchV, erforderliche Maßnahmen zur Umweltvorsorge, Verminderung, Vermeidung sowie Kompensation von erheblich nachteiligen Umweltauswirkungen, eine Übersicht über die wichtigsten vom Träger des Vorhabens geprüften technischen Verfahrensalternativen gemäß § 4e Absatz 3 der 9.BImSchV, aufgetretene Schwierigkeiten und Wissenslücken, allgemeinverständliche Zusammenfassung. Hinweise zur Nutzung des internen Freitexteditors finden Sie innerhalb des Hilfeabschnitts des letzten Freitextformulars dieses Abschnitts.

Gruppenart

nicht vorhanden

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Schemaelementart


Rechtsnormgebunden

Versionshinweis


2023-05-24