Formular 14.3a - UVP-Pflicht oder Einzelfallprüfung (Anlagengenehmigung und -zulassung)
G17004676• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- §4 BImSchG
Formularangaben
Lassen Sie sich bei der Antragskonferenz durch die Genehmigungsbehörde beraten, welcher Fall der UVP-Pflicht vorliegt oder welche Einzelfallprüfung durchgeführt werden muss.
Insbesondere Fragen zur Kumulation können nur durch bei den Behörden vorliegende Informationen abschließend geklärt werden.
Gruppenart
nicht vorhanden
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
2023-05-24