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2 Standort des Vorhabens (Anlagengenehmigung und -zulassung)

G17004693 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 in Bearbeitung

Inhalt

Definition


nicht vorhanden

Handlungsgrundlage


  • §4 BImSchG

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

2 Standort des Vorhabens

Hilfetext

Zur näheren Bestimmung der Nutzungs-, Qualitäts- und Schutzkriterien der Anlage 3 Nr. 2 UVPG sind, soweit nach Art der Wirkfaktoren des Vorhabens und des Standortes erforderlich, die Nrn. 2.1 bis 2.3 dieses Formulars auszufüllen. Die Einschätzung der ökologischen Empfindlichkeit soll auf den Einwirkungsbereich des Vorhabens beschränkt werden. Der Einwirkbereich des Vorhabens kann je nach Schutzgut variieren und umfasst den gesamten räumlichen Bereich, in dem sich die Wirkfaktoren des Vorhabens auswirken können. Dabei sind umweltbezogene Funktionsräume (z.B. Biotopkomplexe, Landschaftsbildräume) in ihrer Gesamtheit einzubeziehen, soweit dies zur überschlägigen Einschätzung der möglichen nachteiligen Umweltauswirkungen erforderlich ist. Bei der Einschätzung der ökologischen Empfindlichkeit eines Gebietes ist die vorhandene Vorbelastung unter Berücksichtigung anderer Vorhaben im gemeinsamen Einwirkungsbereich zu berücksichtigen. Dies gilt auch dann, wenn es sich nicht um kumulierende Vorhaben im Sinne des § 10 (4) UVPG handelt.

Gruppenart

nicht vorhanden

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Schemaelementart


Rechtsnormgebunden

Versionshinweis


2023-05-24