2 Standort des Vorhabens (Anlagengenehmigung und -zulassung)
G17004693• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- §4 BImSchG
Formularangaben
Zur näheren Bestimmung der Nutzungs-, Qualitäts- und Schutzkriterien der Anlage 3 Nr. 2 UVPG sind, soweit nach Art der Wirkfaktoren des Vorhabens und des Standortes erforderlich, die Nrn. 2.1 bis 2.3 dieses Formulars auszufüllen.
Die Einschätzung der ökologischen Empfindlichkeit soll auf den Einwirkungsbereich des Vorhabens beschränkt werden. Der Einwirkbereich des Vorhabens kann je nach Schutzgut variieren und umfasst den gesamten räumlichen Bereich, in dem sich die Wirkfaktoren des Vorhabens auswirken können. Dabei sind umweltbezogene Funktionsräume (z.B. Biotopkomplexe, Landschaftsbildräume) in ihrer Gesamtheit einzubeziehen, soweit dies zur überschlägigen Einschätzung der möglichen nachteiligen Umweltauswirkungen erforderlich ist.
Bei der Einschätzung der ökologischen Empfindlichkeit eines Gebietes ist die vorhandene Vorbelastung unter Berücksichtigung anderer Vorhaben im gemeinsamen Einwirkungsbereich zu berücksichtigen. Dies gilt auch dann, wenn es sich nicht um kumulierende Vorhaben im Sinne des § 10 (4) UVPG handelt.
Gruppenart
nicht vorhanden
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
2023-05-24