2.2 Qualitätskriterien (Anlagengenehmigung und -zulassung)
G17004695• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- §4 BImSchG
Formularangaben
Reichtum, Qualität und Regenerationsfähigkeit von Wasser, Boden, Natur (Tiere und Pflanzen) und Landschaft (Landschaftsbild, Landschaftsraum)des Gebiets, Leistungsfähigkeit der natürlichen Bodenfunktionen und der Archivfunktion des Bodens
Zur Konkretisierung der Qualitätskriterien der Anlage 3 Nr. 2.2 sind die natürlichen Funktionen von Wasser, Boden und Natur und Landschaft hinsichtlich ihrer Schutzwürdigkeit und Bedeutung einzuschätzen. Neben eigenen Ermittlungen und Kenntnissen (z.B. Artenschutzgutachten, landschaftspflegerischer Begleitplan) gibt die nachfolgende Tabelle Hinweise auf Datengrundlagen zur Bestimmung der Qualitätskriterien der Nr. 2.2 der Anlage 3 zum UVPG.
Gruppenart
nicht vorhanden
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
2023-05-24